Stundenlohn-Jahresgehalt-Rechner mit Mindestlohn-Vergleich
Beispielwerte dienen nur zur Bedienung; sie sind keine Marktwerte oder Empfehlung.
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Verwendete Annahmen
Methode und Einschränkungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-31
Hinweis zur Schätzung: Unverbindliche Lernrechnung; Verträge, Zinsen, Steuern und aktuelle Regeln vor einer Entscheidung prüfen.
Tragen Sie Stundenlohn, Wochenstunden, bezahlte Arbeitswochen sowie vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen ein, um Ihr Bruttojahresgehalt zu berechnen und mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergleichen.
Was Sie vor der Eingabe bereithalten sollten
Nehmen Sie den Stundenlohn aus Ihrem Arbeitsvertrag, nicht eine mündlich genannte Zahl. Prüfen Sie, wie viele Wochen im Jahr tatsächlich bezahlt werden — abzüglich unbezahlter Zeiten, aber inklusive bezahltem Urlaub und Feiertagen. Klären Sie außerdem, ob Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vertraglich zugesichert sind: Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht in Deutschland nicht, sie zählen nur dann zum Jahresgehalt, wenn Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung sie vorsehen.
Wie der Rechner intern arbeitet
Bruttojahresgehalt = Stundenlohn × bezahlte Wochenstunden × bezahlte Wochen + Überstundenzuschlag + zugesicherte Sonderzahlungen
Die Berechnung läuft vollständig im Browser, arbeitet intern mit voller Genauigkeit und rundet erst bei der Anzeige. Der Rechner ermittelt das Bruttojahresgehalt, nicht das Netto — Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge hängen von individuellen Faktoren wie Steuerklasse und Krankenkasse ab und werden nicht automatisch abgezogen.
Rechenbeispiel
Bei 22 € Stundenlohn, 40 Wochenstunden und 48 bezahlten Wochen im Jahr ergibt sich ein Bruttojahresgehalt von 42.240 €. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand 1. Januar 2026) ergibt bei derselben Wochenstundenzahl rund 2.343 € brutto im Monat beziehungsweise etwa 28.120 € brutto im Jahr bei durchgehender Vollzeitbeschäftigung. Ersetzen Sie diese Beispielwerte durch Ihren tatsächlichen Stundenlohn und Ihre vertraglichen Konditionen.
Netto ist ein zweiter Rechenschritt
Dieser Rechner endet bewusst beim Bruttojahresgehalt. Der Weg zum Netto führt über Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, individuellen Krankenkassenbeitrag und Kinderfreibeträge — Größen, die sich nicht pauschal aus dem Stundenlohn ableiten lassen. Nutzen Sie für die Nettoberechnung zusätzlich einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner mit Ihren persönlichen Angaben.
Grenzen dieses Rechners
Diese Seite ist eine allgemeine Rechenhilfe und keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob Urlaubs- oder Weihnachtsgeld tatsächlich gezahlt werden, hängt von Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab und wird vom Rechner nicht automatisch unterstellt. Alle Eingaben bleiben im Browser; tragen Sie keine Namens- oder sonstigen personenbezogenen Daten in einen teilbaren Ergebnislink ein.
Passender Ratgeber
Lesen Sie Brutto-Netto-Rechner verstehen: Vom Stundenlohn zum tatsächlichen Jahresgehalt für Steuerklassen, Sozialversicherungsbeiträge und warum Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch ist.
Häufige Fragen
Berechnet der Rechner mein Nettogehalt?
Nein, er berechnet das Bruttojahresgehalt. Für das Netto benötigen Sie zusätzlich Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Krankenkassenbeitrag.
Soll ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld automatisch einrechnen?
Nur wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsieht. Ein gesetzlicher Anspruch existiert nicht, daher rechnet der Rechner sie nicht automatisch dazu.
Wie vergleiche ich mein Ergebnis mit dem Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde. Liegt Ihr eingegebener Stundenlohn darunter, prüfen Sie, ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt oder ob ein Fehler in Ihrem Vertrag steckt.
Was ist mit unbezahlten Pausen oder Krankheitstagen?
Tragen Sie nur die tatsächlich bezahlten Wochenstunden und Wochen ein — unbezahlte Zeiten gehören nicht in die Berechnung des Bruttojahresgehalts.
Kann ich damit zwei Jobangebote vergleichen?
Ja, berechnen Sie beide Angebote mit identischer Methodik — inklusive oder exklusive vertraglich zugesicherter Sonderzahlungen — und vergleichen Sie erst danach die Bruttojahressummen.
Quellen
- BMAS — Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, abgerufen am 2026-07-31
- Deutsche Rentenversicherung — Werte der Rentenversicherung, abgerufen am 2026-07-31
- DGB — Weihnachtsgeld: Anspruch und Grundlagen, abgerufen am 2026-07-31
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