Brutto-Netto-Rechner verstehen: Vom Stundenlohn zum tatsächlichen Jahresgehalt

2026-07-31

Stundenlohn mal Jahresarbeitsstunden ergibt nur das Bruttojahresgehalt — und selbst das nur, wenn niemand krank wird, Urlaub unbezahlt bliebe und es keine Sozialabgaben gäbe. Zwischen dieser Rechnung und dem tatsächlich verfügbaren Einkommen liegen mehrere Faktoren, die in Deutschland gesetzlich geregelt sind.

Warum Stundenlohn mal Jahresstunden zu hoch greift

Eine naive Hochrechnung — Stundenlohn mal 40 Wochenstunden mal 52 Wochen — ignoriert bezahlten Urlaub, Feiertage und Krankheitstage, die zwar bezahlt, aber nicht gearbeitet werden. Sie ignoriert vor allem, dass der Stundenlohn ein Bruttobetrag ist: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind darin noch nicht abgezogen. Wer zwei Jobangebote allein anhand des genannten Stundenlohns vergleicht, vergleicht oft unterschiedliche Grundlagen, ohne es zu merken.

Der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze, nicht als Zielgröße

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 € brutto pro Stunde, was bei einer Vollzeitstelle rechnerisch rund 2.343 € brutto im Monat entspricht (BMAS — Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026, abgerufen am 2026-07-31). Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €. Mindestlöhne sind stets Bruttobeträge — vor Abzug von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr und ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt.

Steuerklassen: Warum zwei Personen bei gleichem Brutto unterschiedlich netto bekommen

Bei identischem Bruttolohn kann das Nettoeinkommen stark variieren, weil die Lohnsteuer von der zugewiesenen Steuerklasse abhängt. Alleinstehende ohne Kinder fallen meist in Steuerklasse I, Verheiratete können zwischen den Kombinationen III/V oder IV/IV wählen, Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Klasse II. Die Steuerklasse verändert nicht die tatsächliche Jahressteuerschuld, sondern nur den monatlichen Vorauszahlungsbetrag — bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird ohnehin nach dem tatsächlichen Familieneinkommen abgerechnet. Wer Nettoangebote vergleicht, sollte deshalb prüfen, ob beide auf derselben Steuerklasse basieren.

Sozialversicherungsbeiträge: Was vom Brutto wirklich abgeht

Vom Bruttolohn werden vier Pflichtversicherungen je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen: Krankenversicherung mit 14,6 % allgemeinem Satz plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (jeweils hälftig), Rentenversicherung mit 18,6 % (je 9,3 %), Arbeitslosenversicherung mit 2,6 % (je 1,3 %) und Pflegeversicherung mit 3,6 % beziehungsweise 4,2 % für Kinderlose über 23 Jahre. Allein Renten-, Arbeitslosen- und der hälftige Krankenversicherungsbeitrag ziehen damit strukturell einen zweistelligen Prozentsatz vom Bruttolohn ab, bevor überhaupt Lohnsteuer berechnet wird.

Rechenbeispiel: Mindestlohn in Vollzeit

Bei 13,90 € Stundenlohn und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatslohn von rund 2.343 €. Rechnet man allein die Arbeitnehmeranteile zu Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (rund 8,75 % inklusive halbem Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8 % ohne Kinderzuschlag) zusammen, gehen bereits gut ein Fünftel des Bruttolohns für Sozialversicherung ab, bevor die Lohnsteuer überhaupt berücksichtigt ist. Der exakte Nettobetrag hängt zusätzlich von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und individuellen Freibeträgen ab.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld: kein gesetzlicher Anspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld existiert in Deutschland nicht. Beide sind freiwillige Zusatzleistungen, die sich aus einem Tarifvertrag, dem individuellen Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben können — ist der Betrieb tarifgebunden oder gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, kann die Zahlung faktisch verpflichtend werden. Wer ein Jobangebot mit einem anderen vergleicht, sollte deshalb ausdrücklich fragen, ob und in welcher Höhe Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vertraglich zugesichert sind, statt sie als selbstverständlichen Bestandteil des Jahreseinkommens einzuplanen.

Zwei Jobangebote fair vergleichen

Um zwei Angebote wirklich vergleichbar zu machen, rechnen Sie beide auf dieselbe Bruttojahresbasis um — inklusive vertraglich zugesicherter Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, aber ohne unsichere Boni — und ziehen Sie anschließend dieselben Sozialversicherungssätze und eine vergleichbare Steuerklasse ab. Unterschiede bei Wochenarbeitszeit, Anzahl der Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindestanspruch und Pendelkosten verändern den tatsächlichen Stundenwert oft stärker als ein paar Cent Unterschied beim genannten Stundenlohn.

Häufige Fragen

Ist der Mindestlohn ein Brutto- oder Nettobetrag?

Ein Bruttobetrag. Vor der Auszahlung werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Warum bekommen zwei Kollegen mit gleichem Bruttogehalt unterschiedlich viel netto?

Meist wegen unterschiedlicher Steuerklassen, Kirchensteuerpflicht oder Kinderfreibeträgen — die tatsächliche Jahressteuerschuld gleicht sich bei der Steuererklärung an, die monatliche Vorauszahlung nicht.

Muss mein Arbeitgeber mir Urlaubsgeld zahlen?

Nur wenn sich ein Anspruch aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergibt. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch existiert nicht.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr; die Grenze ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt.

Welchen Anteil vom Bruttolohn nehmen Sozialversicherungsbeiträge insgesamt ein?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen zusammen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung deutlich über ein Drittel des Bruttolohns; der Arbeitnehmeranteil allein liegt je nach Krankenkasse und Kinderzahl bei rund einem Fünftel.

Rechner öffnen

Öffnen Sie den Rechner, tragen Sie Stundenlohn, Wochenstunden, Steuerklasse und vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen ein, um Brutto- und Nettojahresgehalt zu vergleichen.

Stundenlohn-, Monats- und Jahresgehaltsrechner

Einordnung und Grenzen

Diese Seite bietet allgemeine Bildung und eine Rechenhilfe, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Steuer- und Abgabenlast hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, insbesondere Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Krankenkasse und Kinderzahl.

Quellen: BMAS — Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (abgerufen 2026-07-31); Deutsche Rentenversicherung — Werte der Rentenversicherung (abgerufen 2026-07-31); DGB — Weihnachtsgeld: Anspruch und Grundlagen (abgerufen 2026-07-31).