Zinseszins nach Steuern: Was von Ihren Kapitalerträgen nach Abgeltungsteuer wirklich übrig bleibt

2026-07-31

Wer den Zinseszins-Effekt nur mit der Bruttorendite durchrechnet, überschätzt fast immer, wie viel am Ende tatsächlich auf dem Konto oder im Depot ankommt. In Deutschland schmälern der Sparerpauschbetrag, die Abgeltungsteuer, der Solidaritätszuschlag und – bei Kirchenmitgliedschaft – die Kirchensteuer den Ertrag, bevor er überhaupt gutgeschrieben wird. Dieser Ratgeber zeigt, wie diese vier Größen zusammenwirken und wie Sie den tatsächlichen Nettozuwachs Ihres Ersparten selbst nachrechnen.

Der Sparerpauschbetrag: Die ersten 1.000 € bzw. 2.000 € Kapitalertrag bleiben steuerfrei

Nach § 20 Abs. 9 EStG wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person abgezogen; bei zusammenveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern verdoppelt er sich auf 2.000 €. Dieser Betrag gilt seit 2023 unverändert und wurde auch zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht angepasst (§ 20 EStG, abgerufen am 2026-07-31). Wichtig: Der Pauschbetrag ist eine jährliche Freigrenze für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne desselben Kalenderjahres – kein einmaliger Lebensfreibetrag, der sich über mehrere Jahre ansammelt. Ungenutzte Anteile aus einem Jahr verfallen zum Jahresende.

Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Was über dem Freibetrag abgezogen wird

Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags unterliegen der Abgeltungsteuer von pauschal 25 % nach § 32d Abs. 1 EStG (§ 32d EStG, abgerufen am 2026-07-31). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer selbst, nicht auf den Kapitalertrag (Solidaritätszuschlaggesetz 1995, abgerufen am 2026-07-31). Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommt zusätzlich Kirchensteuer hinzu: 8 % der Abgeltungsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Bundesländern (Bundesministerium der Finanzen — Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Kirchensteuern und Kirchenbeiträge, abgerufen am 2026-07-31). In Summe ergibt sich auf den steuerpflichtigen Teil des Ertrags eine effektive Belastung von rund 26,4 % ohne Kirchensteuer bzw. rund 27,8–28,0 % mit Kirchensteuer, je nach Bundesland.

Freistellungsauftrag: Wie Sie verhindern, dass die Bank zu viel abzieht

Ohne gültigen Freistellungsauftrag zieht Ihre Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag automatisch Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ab – unabhängig davon, ob Sie den Sparerpauschbetrag überhaupt ausgeschöpft haben. Die Rechtsgrundlage für diese “Abstandnahme vom Steuerabzug” ist § 44a EStG (§ 44a EStG, abgerufen am 2026-07-31). Sie können Ihren Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, dürfen in Summe über alle Freistellungsaufträge aber die 1.000-€- bzw. 2.000-€-Grenze nicht überschreiten; eine Bank, die über ihren zugeteilten Anteil hinaus Kapitalerträge steuerfrei auszahlt, meldet dies dem Finanzamt, und die Differenz wird bei der Steuerveranlagung nacherhoben. Wer zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen möchte, kann dies über die Anlage KAP in der Steuererklärung tun, insbesondere wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung).

Das aktuelle Zinsumfeld: EZB-Leitzins und Bundesbank-Zinsstatistik

Die Höhe der erzielbaren Bruttorendite auf Tagesgeld und Festgeld hängt maßgeblich vom Leitzinsniveau der Europäischen Zentralbank ab. Der EZB-Rat hat den Einlagenzinssatz zuletzt im Juni 2026 auf 2,25 % angehoben und diesen Satz bei der Sitzung am 23. Juli 2026 unverändert bestätigt (Europäische Zentralbank — Monetary policy decisions, 23. Juli 2026, abgerufen am 2026-07-31). Der Einlagenzinssatz ist die Untergrenze, zu der Banken Guthaben bei der EZB parken können, und beeinflusst indirekt, wie viel Zins Banken an Privatkunden weitergeben. Die tatsächlichen Angebotszinsen einzelner Banken für Tagesgeld und Festgeld schwanken jedoch von Woche zu Woche und von Anbieter zu Anbieter erheblich; eine allgemeingültige aktuelle Prozentzahl für “das” Tagesgeldkonto gibt es nicht. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich die tatsächlich vereinbarten Effektivzinssätze für Neugeschäft bei Einlagen privater Haushalte, aufgeschlüsselt nach Tagesgeld, Festgeld und Kündigungsfristen (Deutsche Bundesbank — Einlagen- und Kreditzinssätze, abgerufen am 2026-07-31). Prüfen Sie diese Reihe oder die aktuellen Konditionen Ihrer eigenen Bank, statt sich auf Werbeaussagen von Vergleichsportalen zu verlassen, bevor Sie eine Renditeannahme in den Rechner eintragen.

Rechenbeispiel: Bruttozins und Nettozins im selben Jahr

Nehmen wir ein Tagesgeldguthaben von 60.000 € bei einem angenommenen Zins von 2,5 % pro Jahr – eine illustrative Annahme, kein Marktversprechen. Der Bruttozins beträgt in diesem Jahr 1.500 €. Bei einer alleinstehenden Person deckt der Sparerpauschbetrag von 1.000 € einen Großteil davon ab; steuerpflichtig bleiben 500 €. Darauf fallen 125 € Abgeltungsteuer (25 %) an, zuzüglich 6,88 € Solidaritätszuschlag (5,5 % von 125 €). Ohne Kirchensteuerpflicht bleibt ein Nettozins von rund 1.368 €. Mit Kirchensteuerpflicht in einem 9-%-Bundesland kommen weitere 11,25 € hinzu, sodass rund 1.357 € netto verbleiben – in Bayern oder Baden-Württemberg mit 8 % Kirchensteuer wären es rund 1.358 €. Der steuerpflichtige Teil des Ertrags verliert damit real zwischen 26,4 % und rund 28 % seines Werts an den Fiskus, während der über den Pauschbetrag hinaus nicht beanspruchte Teil vollständig steuerfrei bleibt.

Was der Rechner abbildet – und was Sie manuell nachrechnen müssen

Der zugehörige Rechner projiziert Startkapital, monatliche Sparrate, angenommene Bruttorendite, Kosten und Inflation zu einem nominalen und einem inflationsbereinigten Endwert. Er bildet die deutsche Kapitalertragsbesteuerung nicht als eigenes Eingabefeld ab, weil die tatsächliche Steuerwirkung vom Produkt abhängt: Bei einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto wird der Zins meist jährlich gutgeschrieben und in genau diesem Jahr versteuert, wobei der Sparerpauschbetrag jährlich neu zur Verfügung steht. Bei einem thesaurierenden Fonds- oder ETF-Sparplan greift stattdessen die jährliche Vorabpauschale, und der Großteil der Steuer wird erst beim Verkauf fällig. Tragen Sie deshalb entweder eine bereits um Ihre erwartete Steuerlast bereinigte Nettorendite in das Feld “Angenommene Jahresrendite” ein, oder nutzen Sie das Feld für Jahreskosten zusätzlich als grobe Näherung für die laufende Steuerwirkung, wenn Sie mit einem verzinsten Konto statt mit einem Fondssparplan rechnen.

Häufige Fehler, die die Zinseszinsrechnung verfälschen

Häufige Fragen

Muss ich auf jeden Zinsertrag Steuern zahlen?

Nein. Erst der Anteil oberhalb des jährlichen Sparerpauschbetrags von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) ist steuerpflichtig, sofern Sie einen ausreichenden Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank hinterlegt haben.

Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge insgesamt?

25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, macht rund 26,4 %. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Abgeltungsteuer, insgesamt rund 27,8–28 %.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Die Bank behält ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ein, selbst wenn Ihr Jahresertrag unter dem Pauschbetrag liegt. Zu viel gezahlte Steuer können Sie über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückfordern.

Rechnet der Zinseszinsrechner die deutsche Steuer automatisch mit ein?

Nein, der Rechner projiziert einen nominalen und inflationsbereinigten Wert auf Basis der eingegebenen Rendite. Die Kapitalertragsteuer müssen Sie vor der Eingabe selbst berücksichtigen, etwa indem Sie eine bereits um Steuern bereinigte Nettorendite ansetzen.

Ändert sich der Sparerpauschbetrag jedes Jahr?

Nicht automatisch. Er wurde zuletzt 2023 von 801 € auf 1.000 € (bzw. 1.602 € auf 2.000 € für Paare) angehoben und ist seither unverändert; künftige Anpassungen erfordern eine Gesetzesänderung.

Rechner öffnen

Öffnen Sie den Rechner, tragen Sie Startkapital, Sparrate und eine bereits realistisch um Kosten und erwartete Steuerlast bereinigte Rendite ein, um nominalen und inflationsbereinigten Endwert zu vergleichen.

Zinseszins- und Sparzielrechner

Einordnung und Grenzen

Diese Seite bietet allgemeine Bildung und eine Rechenhilfe, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Spar- oder Anlageprodukt. Ob und in welcher Höhe Kapitalertragsteuer tatsächlich anfällt, hängt von Ihrem Produkt, Ihrem Freistellungsauftrag und Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab und sollte im Zweifel mit Ihrer Bank oder einem Steuerberater geklärt werden.

Quellen: § 20 EStG — Sparerpauschbetrag (abgerufen 2026-07-31); § 32d EStG — Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (abgerufen 2026-07-31); § 44a EStG — Abstandnahme vom Steuerabzug (abgerufen 2026-07-31); Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (abgerufen 2026-07-31); BMF — Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Kirchensteuern und Kirchenbeiträge (abgerufen 2026-07-31); EZB — Monetary policy decisions, 23. Juli 2026 (abgerufen 2026-07-31); Deutsche Bundesbank — Einlagen- und Kreditzinssätze (abgerufen 2026-07-31).