Budgetplaner für Selbstständige mit schwankendem Einkommen
Beispielwerte dienen nur zur Bedienung; sie sind keine Marktwerte oder Empfehlung.
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Verwendete Annahmen
Methode und Einschränkungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-31
Hinweis zur Schätzung: Unverbindliche Lernrechnung; Verträge, Zinsen, Steuern und aktuelle Regeln vor einer Entscheidung prüfen.
Tragen Sie Ihre unregelmäßigen Einnahmen sowie jährliche, vierteljährliche und monatliche Fixkosten ein, um ein Monatsbudget zu sehen, das bereits eine Steuer- und Versicherungsrücklage berücksichtigt.
Was Sie vor der Eingabe bereithalten sollten
Nehmen Sie Ihren letzten Einkommensteuerbescheid, um die Höhe Ihrer aktuellen Vorauszahlung und Ihren ungefähren Grenzsteuersatz zu kennen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen — das entscheidet, ob in Ihrem Budget zusätzlich eine Umsatzsteuer-Rücklage eingeplant werden muss. Notieren Sie feste Termine wie die vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Wie der Rechner intern arbeitet
Monatswert = Betrag × Häufigkeit pro Jahr ÷ 12; verfügbares Budget = Monatseinnahmen − Steuer- und Versicherungsrücklage − Fixkosten
Die Berechnung läuft vollständig im Browser, arbeitet intern mit voller Genauigkeit und rundet erst bei der Anzeige. Jährliche und vierteljährliche Posten wie die Einkommensteuer-Vorauszahlung werden auf Monatswerte umgerechnet, damit sie im laufenden Budget sichtbar sind, statt erst am Fälligkeitstermin zu überraschen.
Rechenbeispiel
Bei einem Quartalsumsatz von 4.200 € im ersten und 1.800 € im zweiten Quartal, einer festen vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlung von 650 € und laufenden Fixkosten von 900 € im Monat zeigt der Rechner, dass das zweite Quartal ohne vorher gebildete Rücklage zu einem Engpass führen kann — die Vorauszahlung bleibt unabhängig vom aktuellen Umsatz gleich hoch. Ersetzen Sie diese Beispielwerte durch Ihre tatsächlichen Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid und Kontoauszug.
Steuer- und Versicherungsrücklage als eigene Budgetzeile
Der Rechner behandelt die Steuer- und Sozialversicherungsrücklage bewusst als eigenen Abzugsposten vor den übrigen Ausgaben, nicht als optionalen Sparposten danach. Das entspricht der Reihenfolge, in der das Geld tatsächlich das Konto verlässt: Vorauszahlungen und Umsatzsteuer sind Pflichttermine mit festem Datum, unabhängig davon, wie das aktuelle Quartal läuft.
Grenzen dieses Rechners
Diese Seite ist eine allgemeine Rechenhilfe und keine individuelle Steuerberatung. Die tatsächliche Höhe Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung setzt das Finanzamt fest, und Ihre Umsatzsteuerpflicht hängt von Ihrem tatsächlichen Vorjahres- und laufenden Jahresumsatz ab. Alle Eingaben bleiben im Browser; tragen Sie keine Konto-, Namens- oder sonstigen personenbezogenen Daten in einen teilbaren Ergebnislink ein.
Passender Ratgeber
Lesen Sie Budget bei schwankendem Selbstständigen-Einkommen: Steuerrücklage richtig planen für die Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungsgrenzen und die neue Kleinunternehmerregelung.
Häufige Fragen
Berücksichtigt der Rechner automatisch meine Einkommensteuer-Vorauszahlung?
Nein, tragen Sie den Betrag aus Ihrem aktuellen Vorauszahlungsbescheid als eigenen Fixposten ein, da die Höhe individuell vom Finanzamt festgesetzt wird.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Rücklage einplanen?
Nein, solange Sie unter den Grenzen von 25.000 € Vorjahres- und 100.000 € laufendem Umsatz bleiben und die Kleinunternehmerregelung nutzen, fällt keine Umsatzsteuer an.
Wie gehe ich mit einem besonders schwachen Monat um?
Nutzen Sie die in guten Monaten gebildete Rücklage zuerst für Pflichttermine wie die Vorauszahlung, und passen Sie variable Ausgaben erst danach an.
Kann ich mehrere Einnahmequellen gleichzeitig eintragen?
Ja, tragen Sie jede Einnahmequelle mit ihrer eigenen Häufigkeit ein — der Rechner rechnet alle auf einen gemeinsamen Monatswert um.
Was mache ich, wenn sich mein Einkommen dauerhaft ändert?
Beantragen Sie beim Finanzamt eine Anpassung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung, statt nur Ihr Budget im Rechner zu ändern — sonst bleibt die tatsächliche Zahllast unverändert hoch oder niedrig.
Quellen
- § 18 UStG — Besteuerungsverfahren, Voranmeldungszeiträume, abgerufen am 2026-07-31
- § 19 UStG — Besteuerung der Kleinunternehmer, abgerufen am 2026-07-31
- Bundesministerium der Finanzen — Einkommensteuer, abgerufen am 2026-07-31
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